Netto 2026 in Steuerklasse I: Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Steuerklasse, Bundesland und Kinder lassen sich im Rechner ändern.
Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt lebende Verheiratete und Verwitwete ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod des Partners.
Was bewirkt Steuerklasse I?
In Steuerklasse I wird der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) einmal berücksichtigt; Kinder mindern die Lohnsteuer nicht, nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer über die Kinderfreibeträge.
Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert (Zusatzbeitrag 2,9 %), ohne Kirchensteuer, kinderlos, ab 23 Jahren.
Steuerklasse I im Vergleich (Netto im Monat)
Brutto
Klasse I
Klasse III
2.500 €
1.769 €
1.956 €
3.500 €
2.333 €
2.629 €
5.000 €
3.130 €
3.511 €
Gleiche Annahmen wie oben. Die Steuerklasse ändert nur die monatliche Lohnsteuer, nicht die Jahressteuer nach der Steuererklärung.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt bei 3.000 € brutto in Steuerklasse 1?+
2.054,42 € im Monat (2026, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer, kinderlos): 293,08 € Lohnsteuer, 0,00 € Solidaritätszuschlag und 652,50 € Sozialabgaben.
Wer ist in Steuerklasse 1?+
Alle Ledigen sowie Geschiedene, dauernd getrennt lebende Ehepartner und Verwitwete ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod des Partners. Die Klasse wird automatisch über die Meldedaten vergeben.
Wie wechsle ich die Steuerklasse?+
Verheiratete beantragen den Wechsel beim Finanzamt mit dem „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ oder online über ELSTER; der Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich. Klasse II beantragen Alleinerziehende mit der Anlage zum Entlastungsbetrag.