Formeln
- Brutto = Netto × (1 + Steuersatz): 250 € netto × 1,19 = 297,50 € brutto.
- Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz): 297,50 € ÷ 1,19 = 250 €.
- Enthaltene MwSt. bei 19 % = Brutto × 19/119.
Rechnen Sie die Mehrwertsteuer zu einem Nettobetrag hinzu oder aus einem Bruttobetrag heraus.
Bruttobetrag
119,00 €
Umsatzsteuersätze nach § 12 UStG: 19 % regulär, 7 % ermäßigt (u. a. Lebensmittel, Bücher, Speisen in der Gastronomie).
Bruttobetrag
Bruttobetrag geteilt durch 1,19 (bzw. 1,07 beim ermäßigten Satz) ergibt den Nettobetrag. Beispiel: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto, die Mehrwertsteuer beträgt 19 €.
Nettobetrag mal 1,19 (19 %) oder mal 1,07 (7 %). 100 € netto ergeben 119 € brutto.
Unter anderem die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, der öffentliche Nahverkehr, Übernachtungen und seit 2026 wieder Speisen in der Gastronomie (ohne Getränke).
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